Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Allgemeine Bestimmungen

  1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen der Fordításcentrum Kft. (nachfolgend Übersetzungsbüro genannt) und dem Auftraggeber (nachfolgend zusammen Parteien genannt).
  2. Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung sowohl durch den Auftraggeber als auch durch das Übersetzungsbüro.
  3. Durch Erteilung eines Auftrags erklärt sich der Auftraggeber mit der Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.

II. Leistungsumfang

  1. Das Übersetzungsbüro bedient sich zur Ausübung seiner Übersetzungs-, Dolmetsch- und Lektoratsdienstleistungen qualifizierter Übersetzer und Sprachvermittler. Das Übersetzungsbüro haftet für die von seinen Erfüllungsgehilfen erbrachte Leistung.
  2. Übersetzung bezeichnet die zielsprachliche Wiedergabe eines in elektronischer oder Papierform verfügbaren Ausgangstextes in elektronischer oder Papierform.
  3. Dolmetschen bezeichnet die zielsprachliche Wiedergabe eines mündlichen oder schriftlichen Ausgangstextes in mündlicher Form.
  4. Lektorat bezeichnet die Überprüfung einer Übersetzung durch einen Lektor entsprechend den zielsprachlichen Normen. Dies umfasst die Überprüfung von Rechtschreibung, Grammatik, Stil sowie der fachsprachlichen Ausdrücke. Je nach Texttyp, Verwendungszweck und Kundenwünschen können sprachliches und fachliches Lektorat durch verschiedene Personen durchgeführt werden. Die Überprüfung besteht in einem umfassenden Vergleich von Ausgangs- und Zieltext.
  5. Eine Beglaubigung wird vom Übersetzungsbüro nur in Übereinstimmung mit den aktuell gültigen Vorschriften vorgenommen (bei der Übersetzung von Handelsregisterauszügen und sonstigen Firmenurkunden in eine offizielle EU-Sprache). Der Auftraggeber hat sich davon zu überzeugen, ob die „offizielle“ (mit einer Bestätigungsklausel versehene) Übersetzung des Übersetzungsbüros von der jeweiligen (ungarischen oder ausländischen) Behörde angenommen wird. Diesbezügliche Reklamationen werden vom Übersetzungsbüro nicht anerkannt.

 III. Bestellung und Bestätigung

  1. Das vom Übersetzungsbüro erstellte Preisangebot ist nicht verbindlich und einen Monat ab Ausstellungsdatum gültig. Der Vertrag kommt zustande, wenn die Empfangnahme des persönlich, per E-Mail, Post oder online übersendeten Bestellscheins vom Übersetzungsbüro bestätigt wird, andernfalls gilt der Vertrag als nicht geschlossen.
  2. Der Bestellschein enthält mindestens folgende Angaben: Ausgangs- und Zielsprache, Liefertermin, Ziel der Übersetzung, Bestelldatum, Lieferform der fertigen Übersetzung, Zusatzleistungen (Lektorat, „offizielle“ Übersetzung usw.), Vergütung, Zahlungsbedingungen. Als Übersetzungsziel gelten etwa: Informationsgewinnung, Veröffentlichung, „offizielle“ Übersetzung oder sonstige übersetzungsrelevante Ziele. Sofern keine anderslautenden Angaben gemacht werden, wird die Übersetzung in einer „zu Informationszwecken“ üblichen Qualität angefertigt.
  3. Der Bestellschein Dolmetschen enthält mindestens folgende Angaben: Dolmetschart (Simultandolmetschen, Konsekutivdolmetschen, Begleitdolmetschen, Flüsterdolmetschen), Ort, Dauer, Dolmetschtechnik, Vergütung, Zahlungsbedingungen.

IV. Vergütung und Lieferung

  1. Das Übersetzungsbüro ermittelt die vom Auftraggeber zu zahlende Vergütung aufgrund der Textlänge, der Übersetzungssprachen, der Zusatzleistungen (Lektorat, „offizielle“ Übersetzung, Desktop Publishing usw.) sowie des Liefertermins.
  2. Bei Übersetzungsaufträgen wird die Textlänge aufgrund der Zeichenzahl des Ausgangstexts inkl. Leerzeichen mithilfe des Textverarbeitungsprogramms Microsoft Word ermittelt, aber das Übersetzungsbüro behält sich das Recht vor, nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftraggeber eine andere Berechnungsgrundlage festzulegen oder ein individuelles Preisangebot zu erstellen.
  3. Der auf dem Bestellschein genannte Liefertermin ist nur in dem Fall gültig, wenn das Übersetzungsbüro das zu übersetzende Material innerhalb von 5 Stunden nach erfolgter Bestellung – persönlich, per E-Mail, Post oder online – vom Auftraggeber erhalten hat und der Auftraggeber den Rechnungsbetrag beglichen hat. Wenn die Stunde der Lieferung einen wesentlichen Bestandteil der Bestellung bildet, ist sie schriftlich festzuhalten, andernfalls erfolgt die Lieferung um 12 Uhr am Tag des Liefertermins.
  4. Das Übersetzungsbüro hat den Auftraggeber unverzüglich in Kenntnis zu setzen, wenn er den Auftrag aus einem von ihm nicht zu vertretenden Grund (z.B. weil das Ausgangsmaterial abhanden kommt, beschädigt oder unvollständig ist) nicht erfüllen kann. In diesem Fall wird der Liefertermin im Rahmen einer Sondervereinbarung festgelegt.
  5. Die Vergütung für Dolmetschleistungen wird grundsätzlich auf Zeitbasis ermittelt. Die Kosten für Verpflegung, Reise und Unterkunft sowie für alle Programme, an denen der Dolmetscher auf Wunsch des Auftraggebers teilnimmt, aber keine Dolmetschleistung erbringt, gehen zu Lasten des Auftraggebers und sind separat abzurechnen. Wenn das Simultandolmetschen länger als 30 Minuten dauert, werden zwei Dolmetscher eingesetzt, die sich ca. alle 20 Minuten abwechseln.
  6. Die Vergütung für das Lektorat beträgt grundsätzlich 50 % des jeweiligen Übersetzungshonorars. Wenn ein Lektorat von Übersetzungen anderer Übersetzungsbüros angefordert wird, behält sich das Übersetzungsbüro das Recht vor, ein Übersetzungshonorar in Rechnung zu stellen, sofern dies angesichts der Übersetzungsqualität nötig ist.
  7. Bei Übersetzungs- und Lektoratsaufträgen muss die Lieferform des übersetzten/lektorierten Textes auf dem Bestellschein festgelegt werden, andernfalls erfolgt die Lieferung in der Form, wie das Übersetzungsbüro das Ausgangsmaterial erhalten hat. Beim Versand auf dem Postweg werden die übersetzten/lektorierten Dokumente per Einschreiben versandt, das Porto wird vom Auftraggeber übernommen.

V. Vertragsrücktritt

  1. Nach Eingang des Bestellscheins und nach Zahlung der Vergütung wird der Auftrag vom Übersetzungsbüro unverzüglich bearbeitet. Bei Übersetzungs- und Lektoratsaufträgen hat der Auftraggeber das Recht, von der Bestellung zurückzutreten, sofern die Auftragsdurchführung noch nicht begonnen wurde. Andernfalls kann das Übersetzungsbüro einen angemessenen Ersatz für die erfolgten Aufwendungen (Auftragsvorbereitung und Lohnkosten) verlangen.
  2. Bei einem Dolmetschauftrag kann der Auftraggeber spätestens 5 Arbeitstage vor Auftragsdurchführung ohne Folgen vom Vertrag zurücktreten. Bei einem Rücktritt innerhalb von 5 Tagen vor Auftragsdurchführung beträgt die Rücktrittspauschale 50 % des vertraglich vereinbarten Preises für die Dolmetschleistung.

VI. Zahlung

  1. Sofern nicht abweichend geregelt, muss die Zahlung durch den Auftraggeber vor der Auftragsdurchführung erfolgen, aber das Übersetzungsbüro behält sich das Recht vor, nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftraggeber eine Anzahlung oder Teilzahlungen zu verlangen.
  2. Das Übersetzungsbüro stellt die Rechnung nach Gutschrift oder - bei Barzahlung - nach Annahme des Rechnungsbetrags aus. Wird eine nachträgliche Zahlung vereinbart, so hat der Auftraggeber die Rechnung innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum zu begleichen. Im Falle einer verspäteten Zahlung hat das Übersetzungsbüro das Recht, von dem Auftraggeber Verzugszinsen nach dem ungarischen Bürgerlichen Gesetzbuch zu fordern. Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers behält sich das Übersetzungsbüro das Recht vor, vertragliche Übersetzungs- oder Dolmetscheistungen bis zur vollständigen Bezahlung auszusetzen.

VII. Reklamationen und Streitigkeiten

  1. Das Übersetzungsbüro hat die Übersetzungsleistung in einer dem Übersetzungsziel angemessenen Qualität zu erbringen. Bei Übersetzungen ohne anschließendes Fachlektorat wird vom Übersetzungsbüro keine Haft für die korrekte Verwendung der Fachausdrücke übernommen, es sei denn, dem Übersetzungsbüro wird bei Bestellung vom Auftraggeber eine Terminologie zur Verfügung gestellt.
  2. Bei Lieferverzug hat der Auftraggeber alle 24 Stunden nach Liefertermin Anspruch auf eine Preisminderung von je 10 Prozent, deren Höhe 100 Prozent der Nettovergütung nicht überschreiten darf. Beruht die Nichteinhaltung eines Termins auf höherer Gewalt, behält sich das Übersetzungsbüro vor, vom Vertrag zurückzutreten oder vom Auftraggeber eine angemessene Nachfrist zu verlangen.
  3. Der Auftraggeber ist dazu verpflichtet, die Übersetzung innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt zu überprüfen und - etwaige Qualitätsmängel - dem Übersetzungsbüro schriftlich und mit Beweisen mitzuteilen. Andernfalls gilt die Übersetzung als abgenommen, und das Übersetzungsbüro ist berechtigt, die Leistung in Rechnung zu stellen. Das Übersetzungsbüro hat die in der Übersetzung vorhandenen Mängel zu beseitigen, wenn diese eindeutig auf Eigenverschulden zurückführen sind. Für die Nacherfüllung wird dem Übersetzungsbüro  eine Frist von einem Arbeitstag je 2000 Wörter eingeräumt. Bei Überschreitung dieser Frist hat das Übersetzungsbüro dem Auftraggeber Schadensersatz zu zahlen.
  4. Reklamationen im Zusammenhang mit einer Dolmetschleistung sind dem Übersetzungsbüro innerhalb von 3 Tagen nach Auftragsdurchführung schriftlich und mit Beweisen mitzuteilen. Andernfalls gilt der Auftrag als abgenommen, und das Übersetzungsbüro  ist berechtigt, die Leistung in Rechnung zu stellen. Bei objektiv vorhandenen Mängeln hat der Auftraggeber Anspruch auf Schadensersatz.
  5. Im Streitfall hat das Übersetzungsbüro ein unabhängiges Sachverständigengutachten einzuholen. Über die weitere Vorgehensweise wird entsprechend dem Gutachten entschieden (Ablehnung, Mängelbeseitigung, Schadensersatz). Dem Übersetzungsbüro wird eine Frist von höchstens 15 Kalendertagen zur Vorlage des Gutachtens eingeräumt. Wenn die Reklamation nicht berechtigt ist, werden die Gutachterkosten vom Auftraggeber übernommen, andernfalls werden die Kosten dem Übersetzungsbüro in Rechnung gestellt. Das Ergebnis des Gutachtens ist für beide Parteien verbindlich. Bei der Zahlung von Schadensersatz darf der Auftraggeber die fertige und erhaltene Übersetzung nicht verwenden.
  6. Für Mängel in der Übersetzung, die auf ungenaue Formulierungen, schlecht lesbare oder per Hand geschriebene Textvorlagen zurückzuführen sind, wird vom Übersetzungsbüro keine Haft übernommen. Mängel beim Dolmetschen, die auf einen starken Dialekt, zu schnelles Sprechtempo, technische Mängel oder unverständliche Textvorlagen zurückzuführen sind, fallen nicht in den Verantwortungsbereich des Übersetzungsbüros.

VIII. Datenschutz

  1. Die im Rahmen der Geschäftsverbindung gewonnenen personenbezogenen Daten des Auftraggebers werden vertraulich behandelt und ausschließlich zur Abwicklung des Vertrags verwendet.
  2. Das Übersetzungsbüro behält sich vor, die zur Vertragserfüllung erforderlichen Materialien, Daten und Informationen den von ihm eingesetzten Subunternehmern und Erfüllungsgehilfen zur Verfügung zu stellen.
  3. Sämtliche Unterlagen und Informationen werden vom Übersetzungsbüro ohne schriftliche Genehmigung des Auftraggebers weder ganz noch teilweise an Dritte (mit Ausnahme der Subunternehmer und der Erfüllungsgehilfen) weitergegeben.
  4. Die bei der Nutzung der Website anfallenden Daten werden entsprechend der auf der Website des Übersetzungsbüros veröffentlichten Datenschutzerklärung behandelt.

IX. Sonstige Bestimmungen

  1. Übersetzungen sind urheberrechtlich geschützt. Das Urheberrecht geht auf den Auftraggeber über, wenn er die vollständige Zahlung für die Übersetzungsleistung geleistet hat. Mit der Zahlung erwirbt der Auftraggeber ein Nutzungsrecht an der Übersetzung.
  2. Die Parteien haben die Vertraulichkeit aller zur Vertragserfüllung notwendigen Informationen und Daten zu wahren, die die Rechte der Parteien oder Dritter verletzen könnten.
  3. Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Dauer des Vertragsverhältnisses und für einen Zeitraum von einem Jahr danach keine vom Übersetzungsbüro eingesetzten Erfüllungsgehilfen abzuwerben und/oder anzustellen. Der Auftraggeber haftet für eine Verletzung seiner Pflichten gegenüber dem Übersetzungsbüro nach den allgemeinen Regeln der Schadenersatzhaftung.
  4. Die Parteien sind bestrebt, Streitigkeiten gütlich im gegenseitigen Einvernehmen beizulegen. Für den Fall, dass Streitigkeiten nicht einvernehmlich gelöst werden können, vereinbaren die Parteien – abhängig von der Wertgrenze – die ausschließliche Zuständigkeit des Gerichts am Sitz des Übersetzungsbüros. Für alle in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht geregelten Fragen gelten die jeweils gültigen ungarischen Rechtsvorschriften, insbesondere die Bestimmungen des ungarischen Bürgerlichen Gesetzbuchs.
  5. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass das Übersetzungsbüro ihn nach Abschluss des Auftrags – unter Berücksichtigung der Geheimhaltungspflicht und der Urheberrechte – als Referenz benennt.
  6. Das Übersetzungsbüro behält sich Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Die Veröffentlichung erfolgt über die Website des Übersetzungsbüros.

 

Eger, den 24. Januar 2016

Über uns

Das Übersetzungsbüro Fordításcentrum (Übersetzungszentrum) unterstützt seine Kunden mit einer kompletten Servicepalette von Übersetzung (mit Schwerpunkt ungarische Übersetzung), Dolmetschen über Lektorat bis hin zur Beratung. Sprechen Sie uns an! Wir haben für jeden Kundenwunsch die passende Lösung.

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